Teilnahmebedingungen Blende 2023

Veranstalter des 49. Blende-Fotowettbewerbs sind die teilnehmenden Partner sowie der Photoindustrie-Verband e.V. (PIV), Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main (im Folgenden gemeinsam „Veranstalter“ genannt). Die bundesweite Gemeinschaftsaktion von Print- und Online-Medien läuft vom 01. September bis zum 30. November 2023.

Teilnahmeberechtigt an „Blende“ sind alle Fotoamateure. Ausgenommen sind Mitarbeiter:innen der Veranstalter sowie deren nahe Angehörige. Unter Amateurfotografen:innen verstehen wir all jene, deren Einnahmen aus der Fotografie nicht steuerpflichtig sind. „Blende“-Teilnehmer:innen werden auch dann zu den Amateurfotografen:innen gezählt, wenn sie gelegentlich ihre Fotografien zum Verkauf anbieten oder beispielsweise über eine eigene Foto-Homepage verfügen.

Pro Teilnehmer:in darf nur ein Account erstellt werden. Mehrere Anmeldungen mit mehreren E-Mail-Adressen führen zum Ausschluss vom Wettbewerb.

Teilnehmer:innen unter 14 Jahren benötigen für die Teilnahme an „Blende“ eine ausdrückliche Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. 

Einige „Blende“-Redaktionen beschränken die Teilnahmeberechtigung dahingehend, dass nur Fotoamateure aus ihrem Verbreitungsgebiet an „Blende“ teilnehmen dürfen. In diesem Fall gelten die auf der Homepage des Medienpartners, beziehungsweise in einer Printausgabe, veröffentlichten Teilnahmebedingungen.

Mit der Teilnahme an „Blende“ erklärt sich der/die Teilnehmer:in mit den Datenschutzhinweisen und den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Mit seiner Teilnahme bestätigt der/die Einsender:in, dass die eingereichten Fotos von ihm/ihr selbst aufgenommen wurden, dass er/sie sich bei keiner anderen Redaktion an „Blende“ beteiligt und alle Bildrechte bei ihm/ihr liegen. Der Veranstalter prüft alle eingereichten Wettbewerbsbeiträge bei Einreichung auf die Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Sollte der/die Teilnehmer:in dagegen verstoßen, so behalten es sich die Veranstalter vor, den/die Teilnehmer:in vom laufenden „Blende“-Wettbewerb auszuschließen.

Motive mit anstößigen, pornografischen, kindergefährdenden, nationalistischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten werden gelöscht und vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die Veranstalter behalten sich vor, nach eigenem Ermessen einzelne Beiträge oder Teilnehmer:innen vom Wettbewerb auszuschließen, wenn sie gegen den Geist des „Blende“-Wettbewerbs verstoßen.

Der/die Teilnehmer:in versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm/ihr eingesendeten Fotos verfügt und sichert zu, dass diese frei von Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter sind und er/sie berechtigt ist die Nutzungsrechte wie nachstehend erläutert, an die Medienpartner und den Photoindustrie-Verband zu übertragen. Er stellt die Medienpartner und den Photoindustrie-Verband von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte an den von den Teilnehmern übermittelten Fotos gegen die Medienpartner und/oder den Photoindustrie-Verband erheben, und übernimmt die zur Verteidigung gegen solche Ansprüche notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

Bei erkennbarer Abbildung von Personen ist das Einverständnis der Abgebildeten erforderlich, es sei denn, die Person/en ist/sind nur Beiwerk; bei der erkennbaren Abbildung Minderjähriger ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren darf die Abbildung und Veröffentlichung auch bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht gegen den Willen des Minderjährigen erfolgen. Gebäude und Grundstücke, welche im Eigentum Dritter stehen, dürfen ausschließlich von öffentlich zugänglichen Stellen aus abgebildet werden, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des/der Eigentümers:in zur Abbildung und Veröffentlichung vor. Von Drohnen gefertigte Bildaufnahmen von (Bau)Werken werden nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass Marken, Kennzeichen und Werke Dritter ggf. rechtlich geschützt sind und ohne die Zustimmung der Berechtigten nicht veröffentlicht oder abgebildet werden dürfen. Bestes Beispiel hierfür ist der Eiffelturm bei Nacht fotografiert.

Mit der Einstellung von Fotos erklärt sich der/die Teilnehmer:in mit der honorarfreien Veröffentlichung/öffentliche Zugänglichmachung seiner/ihrer im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Fotos sowie der Nennung seines/ihres vollen Namens sowie des Bildtitels durch die Veranstalter, Photoindustrie-Verband und dessen Partner, einverstanden. Das Einverständnis erfasst insbesondere die vorstehend genannte Veröffentlichung/öffentliche Zugänglichmachung im Zusammenhang mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fotowettbewerb „Blende“, für redaktionelle Beiträge und andere Berichte, für die Verwendung in Print- und Online-Medien, Social-Media-Kanälen sowie bei Ausstellungen. Für diese Zwecke dürfen Fotos auch an Dritte weitergegeben und von diesen veröffentlicht/öffentlich zugänglich gemacht werden. Der/die Teilnehmer:in überträgt den Veranstaltern die zu den genannten Zwecken erforderlichen, einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Fotos sowie das Recht diese in gleichem Umfang an Dritte weiterzugeben. Alle Bildrechte verbleiben im Übrigen bei dem/der Teilnehmer:in.

Die Preisträger der ersten Etappe werden durch eine Jury ermittelt. Sämtliche prämierten Fotos reicht die Redaktion zur bundesweiten Endausscheidung von „Blende“ ein. Eine Bundes-Jury wird dann die Bundessieger der Sachpreise und Gutscheine des jeweiligen Jahres ermitteln. Alle zum „Sonderpreis KI by Excire“ eingereichten Beiträge werden an unseren Partner, die Pattern Recognition Company GmbH mit ihrer Excire Technologie, weitergeleitet und ausgewertet.

Die Entscheidungen der Jurys sind endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Sachpreise der Endausscheidung können nicht gegen andere getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

Die Preisträger verpflichten sich, den Veranstaltern für die Herstellung von Ausstellungs- und Pressefotos digitale Bilddatensätze beziehungsweise Negative/Dias kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb „Blende“ erkennen die Einsender diese Bedingungen an.

Die elektronisch eingereichten Fotos für den „Blende“-Fotowettbewerb müssen sich an nachstehende Richtlinien halten.

 

Minimale Anforderung an Fotos:

Die minimale Seitenlänge beträgt 800 Pixel (px). Die maximale Seitenlänge darf 4.000 Pixel (px) nicht überschreiten. Sobald ein JPEG-Foto mit einer Seitenlänge kleiner als 800 Pixel und größer als 4.000 Pixel hochgeladen wird, funktioniert der Upload nicht. Die maximale Bildgröße darf 8 MB nicht überschreiten.

 

Wünschenswert ist:

Da die Fotos auch gedruckt werden, sollten diese eine Auflösung von 300 dpi besitzen.

Es werden Angaben darüber erbeten, wo das Foto aufgenommen wurde und was es zeigt. Zudem ist auch ein Bildtitel anzugeben.

Die hier allgemein verfassten Teilnahmebedingungen können marginal von denen auf der Homepage der Medienpartner beziehungsweise der Printausgabe abweichen. Im Falle von Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen sind die von dem jeweiligen Medienpartner verfassten Teilnahmebedingungen maßgeblich. Wir bitten alle „Blende“-Teilnehmer:innen, dies zu berücksichtigen.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2023